Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen
Das Abkommen definiert die Abstimmung aller beteiligten Unternehmen und Behörden im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, so bei Ausbaumaßnahmen, im Durchgangsverkehr, bei Sicherheitsfragen oder in unternehmerischen Fragen der beteiligten Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen. Für konkrete grenzüberschreitende Schienenprojekte sind gesonderte zwischenstaatliche Vereinbarungen erforderlich. Im Dezember ist die Unterzeichnung des Abkommens zur Ausbaustrecke Berlin - Angermünde - Stettin geplant. (wkz/ici)