Amtsgericht Daun: Milder Strafbefehl für Lkw-Fahrer

Die Staatsanwaltschaft Trier hat nach eigenen Angaben beim Amtsgericht Daun einen Strafbefehl über 180 Tagessätze und den Entzug der Fahrerlaubnis gegen einen Lkw-Fahrer beantragt, der am 6.6.2009 einen Bahnübergang in Hohenfels-Essingen (Strecke Gerolstein - Daun) statt mit den erlaubten 20 km/h mit 50 km/h überquert hatte und dabei trotz dessen Notbremsung mit einem Triebwagen kollidiert war.

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