Baden-Württemberg: Land finanziert zusätzliches Sicherheitspersonal für Bus und Bahn
Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit der Ausnahme von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Ferien) den Öffentlichen Personennahverkehr nur noch mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benutzen (3G-Regel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren. Die Kosten für die Sicherheitskräfte seien im regulären Budget der Verkehrsunternehmen nicht enthalten, so Verkehrsminister Minister Winfried Hermann. Hinzu komme, dass die Verkehrsunternehmen durch die anhaltende Covid 19-Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren trotz staatlicher Rettungsschirme hohe Zusatzbelastungen zu bewältigen haben. (cm)