Brandenburg: Vorinformation zur überbrückenden Direktvergabe der RB25 und 26
Die Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VOL/A betrifft nicht nur ausgewählte Unternehmen, sondern steht jedermann offen. Grund für diese Überbrückung ist, dass das an die NEB vergebene Los 2 des Ostbrandenburgnetzes erst zum 12.12.2015 startet, die alten Verträge zur Oderlandbahn (NEB) und der Strecke nach Werneuchen (ODEG) aber schon Ende 2014 auslaufen. (wkz/ici)