Deutsche Bahn/GDL: Einigung über Beschäftigungsschutz fahrdienstuntauglicher Lokführer

Die Vertreter von DB, Arbeitgeberverband Move und GDL verständigten sich am 20.03.2014 auf Regelungen über den Beschäftigungsschutz für DB-Lokführer, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Lokführer, die in Folge traumatischer Ereignisse ihren Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten eine berufslebenslange Entgeltsicherung in Höhe von 100 % des ehemaligen Tabellenentgelts. Lokführer, die in Folge von Traumatisierung, Arbeits- oder Freizeitunfällen dauerhaft ihre Eignung verlieren, erhalten ein Wahlrecht zwischen der berufslebenslangen DB-Beschäftigungssicherung und einer Abfindung. Für unterschiedliche Gruppen fahrdienstuntauglicher Lokführer werden Abfindungen eingeführt und der bereits bestehende Vorrang für ortsnahe Vermittlung auf einen DB-Arbeitsplatz weiter ausgebaut. Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien tritt der „Tarifvertrag über die besonderen Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit“ am 01.04.2014 in Kraft. (wkz/ici)

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