Eisenbahn-Bundesamt: Erleichterungen bei der Inbetriebnahme von Fahrzeugen

Ab sofort können Antragsteller auf Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge die Anforderungen an den Nachweis des Fachgebietes 13. „Funktionale Sicherheit in Eisenbahnfahrzeugen“ (VV IBG Anlage 1 Teil 13) auch auf der Basis der vereinbarten Vorgehensweise im „Lenkungskreis Fahrzeuge“ [EBA/VDB/DB/VDV] erfüllen.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben