Eisenbahn-Bundesamt: Verschärfte Verfügung für Sandstreueinrichtungen
Die bisherige Verfügung betraf lediglich Zug- und Rangierfahrten, bei denen der gebildete Fahrzeugverband insgesamt weniger als neun Radsätze hat oder bei denen zwischen aktiven Sandstreueinrichtungen weniger als neun Radsätze vorhanden sind. Die erneuerte Allgemeinverfügung des Eisenbahn-Bundesamtes betrifft nun unabhängig von der Zuglänge und der Anzahl der Radsätze alle Züge. Die Regelungen sind wichtig, um der sicherheitskritischen Isolationswirkung durch Bremssand auf Gleisstromkreisen entgegenzuwirken. (cm)