EU verklagt Deutschland vor EuGH wegen mangelhafter Umsetzung des 1. Eisenbahnpakets

Die Europäische Kommission hat am 24.06.2010 entschieden, 13 Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie mehrere Elemente der grundlegenden Rechtsvorschriften des so genannten „ersten Eisenbahnpakets“ zur Marktöffnung im Schienenverkehr nicht richtig umgesetzt haben (geänderte Richtlinie 91/440/EWG und Richtlinie 2001/14/EG).

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