Europäische Union: Änderungen bei den Fahrgastrechten
Die vorläufige Einigung sieht u.a. vor, dass Fahrgäste in der Regel das Recht haben, ihre Fahrräder mit an Bord zu nehmen. Um dies zu erleichtern, müssen die Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen in den Zügen schaffen. Zudem werden Durchgangsfahrkarten obligatorisch sein mit dem Recht auf Umleitung und Entschädigung bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen. Während die derzeitige Regelung eine Vielzahl von Ausnahmen zulässt, werden die neuen Regeln für eine größere Anzahl von Diensten gelten. Abgeschwächt wird das Recht der Fahrgäste auf Entschädigungen bei höherer Gewalt: Die Bahnen sind in Ausnahmefällen nicht zur Zahlung verpflichtet. Dies soll dazu beitragen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern gewährleistet sind. Nun muss der Rat noch zustimmen. Die Verhandlungen laufen seit September 2017. (cm)