Fahrzeugbeschaffung: SPNV Nord will Kapitaldienstgarantie gesetzlich verankern
Aktuell könnte das schon die demnächst anstehende Vergabe der beiden Rheinstrecken nördlich von Koblenz betreffen. Statt der Anschaffung eines eigenen Fahrzeugparks könnte das Land den Verkehrsunternehmen durch Kapitaldienstgarantien die Finanzierung der Fahrzeuge erleichtern. Zu Kommunalkreditkonditionen könnte leichter investiert werden. Voraussetzung dafür sei eine Änderung der Verbandsordnung, um bei Verbandsmitgliedern, Kreisen und Städten eine Umlage zu erheben, ohne dass dies zurzeit tatsächlich beabsichtigt wäre. Der Kreisausschuss des Rhein-Lahn-Kreises hat dem am 02.09.2013 zugestimmt, so dass der Beschluss von der Verbandsversammlung des SPNV Nord am 13.09.2013 umgesetzt werden könnte. (wkz/ici)