Sachsen: Kabinett beschließt ÖPNV-Rettungsschirm
Bis 30.09.2020 können Verkehrsunternehmen und bis 30.11.2020 die Aufgabenträger in Sachsen Anträge auf die Erstattung Corona-bedingter finanzieller Einbußen stellen. Das Kabinett hat sich darauf verständigt, in einem ersten Schritt 70 % der Schäden auszugleichen. Der VDV hat für Sachsen einen Netto-Erlösausfall von ca. 122 Mio. EUR geschätzt (Stand: 11.08.2020). (as)