Politik

Sachsen: Richtlinie für Schmalspurbahnen in Arbeit

Sachsen erarbeitet derzeit eine Richtlinie zur nachhaltigen und langfristigen Sicherung der Sächsischen Schmalspurbahnen (Weißeritztalbahn, Lößnitzgrundbahn, Fichtelbergbahn, Döllnitzbahn, Zittauer Schmalspurbahn, Preßnitztalbahn, Museumsbahn Schönheide) sowie der Parkeisenbahnen einschließlich der Waldeisenbahn Muskau und weiteren musealen Schmalspurbahneinrichtungen.

Die zweckgebundenen Fördermittel für die Schmalspurbahnen sollen nur für solche Maßnahmen verwendet werden, die ausschließlich dem Schutz, der Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von bestehenden Schmalspurbahnen in Sachsen als materielles Kulturerbe dienen. Aktuell können die Betroffenen zur Richtlinie Stellung nehmen. Abschließend soll diese im Kabinett behandelt werden. Im aktuellen Haushalt sind für Investitionen in die Schmalspurbahnen für 2013 und 2014 insgesamt 6 Mio. EUR eingestellt, die neue Richtlinie soll die Verwendung der Mittel regeln. Zudem sind in der ÖPNV-Finanzierungsverordnung von 2015 bis 2020 zweckgebunden jährlich 8,74 Mio. EUR für den Betrieb der fünf sächsischen Schmalspurbahnen vorgesehen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress