Schienenverkehr: Kommission fordert Finnland auf, Interoperabilität zu gewährleisten
Die Vorschriften hätten seit 19.06.2010 umgesetzt sein müssen. Übermittelt Finnland keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. Im Oktober 2013 hatte die Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland eröffnet; jetzt ergeht eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Finnland verfügt nun über eine Frist von zwei Monaten, um der Kommission zu antworten. (wkz/ici)