Politik

Schienenverkehr: Kommission fordert Finnland auf, Interoperabilität zu gewährleisten

Die Kommission verlangt von Finnland, dass es sein nationales Recht mit der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in Einklang bringt. Die Richtlinie soll die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der Interoperabilität im europäischen Eisenbahnsystem schaffen, d. h. technische Kompatibilität der Infrastrukturen, des rollenden Materials, der Signalanlagen usw.

Die Vorschriften hätten seit 19.06.2010 umgesetzt sein müssen. Übermittelt Finnland keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. Im Oktober 2013 hatte die Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland eröffnet; jetzt ergeht eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Finnland verfügt nun über eine Frist von zwei Monaten, um der Kommission zu antworten. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress