Schweiz: Bundesrat genehmigt Geschäftsreglement der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr
Die SKE entscheidet über Streitigkeiten, welche die Gewährung des Netzzugangs, die Netzzugangsvereinbarungen und die Berechnung des Entgelts für die Benützung der Infrastruktur betreffen. Neu kann sie nicht nur auf Klage hin tätig werden, sondern auch von Amtes wegen einschreiten, wenn der Verdacht besteht, dass der Netzzugang verhindert oder nicht diskriminierungsfrei gewährt wird. Die SKE ist eine außerparlamentarische Kommission, deren Mitglieder unabhängige Sachverständige sein müssen. Sie dürfen nicht Angestellte von Eisenbahnunternehmen sein oder deren Organen angehören. Die SKE wird seit dem 01.01.2013 von der Urner Juristin Patrizia Danioth präsidiert. (wkz/cm)