Sondervermögen: 130 Mrd. Euro müssen der Schienen zu Gute kommen

In die Eisenbahninfrastruktur muss dringend investiert werden; Foto: C. Müller
Im aktuellen Referentenentwurf zum Errichtungsgesetz für das neue 500 Mrd. EUR umfassende Sondervermögen sind bereits erste grundsätzliche Regelungsnormen getroffen worden. So sollen die Mittel aus dem Sondervermögen unter anderem nur für zusätzliche Investitionen und nicht für bereits laufende Maßnahmen genutzt werden dürfen. In dem gemeinsamen Positionspapier fordern die Verbände unter anderem eine verbindliche Mittelzuweisung in auskömmlicher Höhe für die Eisenbahninfrastruktur, eine Klarstellung, dass es sich beim Sondervermögen um einen Zusatz zum Regelhaushalt handelt, und dass die Mittel unabhängig vom Haushaltsjahr verwendet werden können. Auch zur Höhe des auf die Schiene entfallenden Anteils aus dem Sondervermögen beziehen die Verbände Stellung. Sie fordern eine verbindliche Mittelzuweisung für die Eisenbahninfrastruktur von mindestens 130 Mrd. EUR. Das Papier wurde von Allianz pro Schiene, dem Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN), Die Güterbahnen/NEE, Mofair, Pro Bahn und dem großen Branchenverband VDV unterzeichnet. (cm)