Bundestrag/Bundesrat: Gesetz zu den Reg.-mitteln verabschiedet
Damit kann das Dritte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zum 01.01.2016 in Kraft treten. Es sieht für 2016 8 Mrd. EUR an Regionalisierungsmitteln vor mit einer Steigerung von 1,8 % ab 2017. Das Gesetzt ist bis 2031 fixiert. Noch offen ist, wie die Mittel auf die Bundesländer verteilt werden. Hier soll noch in diesem Jahr die Bundesregierung eine Verordnung erarbeiten, die dann auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. (cm)