Recht

DB Netz/SNB 2015: Abschlagszahlung erfolgt nach Leistungserbringung

Die in den Schienennetz Nutzungsbedingungen (SNB) 2015 vorgesehene Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen monatlichen Entgelts, zu entrichten bis zum 25. des laufenden Monats, ist rechtlich völlig korrekt.

Darauf weist DB Netz in einer Stellungnahme zur Meldung „Trassennutzung: Erhöhte Abschlagszahlungen auf Trassenkosten rechtens?“ hin (Rail Business vom 28.10.2013). Zum 25. eines Monats habe die Netztochter – eine gleichmäßige Inanspruchnahme von Leistungen unterstellt – bereits über 80 % ihrer Leistungen erbracht. Die restlichen 50 % des Entgelts seien erst am 22. des Folgemonats fällig. Abschlagszahlungen mit zum Teil deutlich früheren Fristen würden auch die Infrastrukturbetreiber in den Niederlanden (ProRail), Belgien (Infrabel) oder der Schweiz (SBB Infrastruktur) verlangen, so DB Netz. Auch sei die Lkw-Straßenmaut vor Fahrtantritt zu entrichten. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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