Deutsche Bahn: Klage gegen Bombardier wegen Mängeln an Zügen der S-Bahn Berlin

S-Bahn-Zug der Baureihe ET 481 auf der viergleisigen Berliner Stadtbahnstrecke bei Einfahrt in die Station Hackescher Markt. Foto: Deutsche Bahn/H.-J. Kirsche
Der Schadensersatz betrifft den hohem finanziellem Aufwand beim Ersatz der Räder und Radsatzwellen durch eine Neukonstruktion sowie für die notwendigen Anpassungen und den teilweisen Austausch der Bremsanlagen und Fahrmotoren. Bombardier Transportation hat die Ansprüche der Deutschen Bahn als unbegründet und die Anschuldigungen als rufschädigend zurückgewiesen, wobei man sich alle Rechte mit Blick auf die Rufschädigung vorhalte. Die allgemeine Gewährleistungspflicht sei im gegenseitigen Einvernehmen im Jahr 2007 ausgelaufen und seitdem die S-Bahn Berlin für Wartungsarbeiten verantwortlich gewesen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Verfügbarkeit bei über 98 % gelegen. (wkz/cm) Weitere News hierzu...