Recht

Direktvergabe Elektro-Netz Nord Sachsen-Anhalt: NBE Regio legt Verfassungsbeschwerde ein

Die NBE Regio GmbH hat am 11.01.2013 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Naumburg vom 06.12.2012 eingelegt. Das OLG hatte die Klage aus formalen Gründen abgelehnt, die NBE Regio hätte die Beschwerde nicht nur in Sachsen-Anhalt einreichen dürfen.

Inhaltlich hat sich das Gericht mit dem Verfahren gar nicht befasst. Die Verfassungsbeschwerde beruht laut NBE-Anwalt Clemens Antweiler auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Nachprüfungsverfahren nicht in einer Weise ausgelegt werden dürfen, die den Zugang zum Rechtsschutz unzumutbar erschwert. „Genau das aber hat das OLG Naumburg getan“, so Antweiler. „Wenn das Land Sachsen-Anhalt ausdrücklich erklärt hat, weitere Auftraggeber seien nicht am Vergabeverfahren beteiligt gewesen, muss es sich daran halten lassen.“ (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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