Direktvergabe Elektro-Netz Nord Sachsen-Anhalt: NBE Regio legt Verfassungsbeschwerde ein
Inhaltlich hat sich das Gericht mit dem Verfahren gar nicht befasst. Die Verfassungsbeschwerde beruht laut NBE-Anwalt Clemens Antweiler auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Nachprüfungsverfahren nicht in einer Weise ausgelegt werden dürfen, die den Zugang zum Rechtsschutz unzumutbar erschwert. „Genau das aber hat das OLG Naumburg getan“, so Antweiler. „Wenn das Land Sachsen-Anhalt ausdrücklich erklärt hat, weitere Auftraggeber seien nicht am Vergabeverfahren beteiligt gewesen, muss es sich daran halten lassen.“ (cm)