EBA: Auskunftsersuchen zum Tfz-Personal

Oft sei sogar unbekannt, von welchem Unternehmen die zum Einsatz kommenden Triebfahrzeugführer stammen. Foto: Deutsche Bahn
Dies teilte die Rechtsanwaltskanzlei Niekamp mit. Gefragt werde, auf welcher Grundlage („Beschäftigungsverhältnisse“) eigene und/oder fremde Triebfahrzeugführer eingesetzt werden und wie sichergestellt wird, dass die Triebfahrzeugführer die Anforderungen erfüllen, welche die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) oder die Eisenbahnfahrzeug-Führerscheinrichtlinie (VDV-Schrift 753) aufstellen. Nach wie vor würden Triebfahrzeugführer eingesetzt, die beispielsweise ohne die erforderlichen theoretischen und/oder praktischen Fachkenntnisse, ohne eine Einweisung oder ohne Streckenkenntnis am Eisenbahnverkehr teilnehmen. Oft sei sogar unbekannt, von welchem Unternehmen die zum Einsatz kommenden Triebfahrzeugführer stammen. (cm)