Recht

EU-Kommission: Deutschland darf DB-Infragesellschaften stützen

Die Bundesregierung darf der Deutschen Bahn einen Ausgleich für Einnahmeausfälle während der Corona-Pandemie zahlen.

Dies hat die EU-Kommission entschieden. Es geht um 215 Mio. EUR für die DB Netz, DB Energie und DB Station & Service für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.05.2020. Durch die Entscheidung können nun auch die Infrastrukturgesellschaften der DB eine Eigenkapitalspritze erhalten, um die Folgen der Pandemie zu lindern. 2021 hat die EU-Kommission aus dem gleichen Grund bereits Kapitalzuführungen von 550 Mio. EUR an DB Fernverkehr und von 88 Mio. EUR an DB Cargo genehmigt. Die nunmehr gebilligte Gesamtsumme von 853 Mio. EUR liegt deutlich unter der Eigenkapitalerhöhung für die DB von 5 Mrd. EUR, die ursprünglich im Gespräch war. (fh/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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