Recht

EU-Kommission: Klage gegen Spanien wegen fehlerhafter Rechtsumsetzung

Die EU-Kommission hat am 18.10.2023 beschlossen, Spanien wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Die Kommission kritisiert mehrere Bestimmungen des spanischen Eisenbahnrechts wie die Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Infrastrukturbetreibers – insbesondere die Festlegung der Infrastrukturgebühren, die Führung von Eisenbahnunternehmen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und die korrekte Ausarbeitung von Vertragsvereinbarungen. Bereits im Mai 2018 hat die Kommission ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Allerdings reichte der Inhalt der Antworten seitens Spaniens von Januar 2019 und Dezember 2022 nicht aus. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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