Europäisches Gericht/DB AG: Rot-weiße Streifen sind keine schützenswerte Marke

Mit Urteil des Europäischen Gerichts in erster Instanz vom 12.11.2010 ist der Antrag der Deutsche Bahn AG zurückgewiesen worden, die Farbkombination „Rot-Weiß“ – exakter die in Streifen untereinander angeordneten Farben Lichtgrau (RAL 7035) und Verkehrsrot (RAL 3020) – als Marke beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) einzutragen.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben