Recht

Frankreich: Klage wegen vernachlässigter Wartung beim Zugunglück von Bretigny

Fast acht Wochen nach dem Zugunglück von Bretigny-sur-Orge (Essonne) am 12.07.2013 mit sieben Toten und 30 Verwundeten haben Anwälte für die Opfer und Passagiere eine Klage wegen „bandenmäßig organisierter Sabotage" (Sabotage en bande organisée) eingereicht.

Laut Le Parisien kritisierte der Anwalt Xavier Gruwez eine Vereinbarung zwischen SNCF und RFF, als deren Folge Schäden am Schienennetz in einem solchen Ausmaß entstanden seien, dass die verrutschte Schienenlasche (Éclise) nicht ordnungsgemäß gewartet werden konnte. RFF hätte damit eine Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund STIF nicht eingehalten, die eine verstärkte Instandhaltung auf den kritischen Teilen des Netzes vorsah. Als Beweis führt der Anwalt an, dass RFF nicht in der Lage sei, zu erklären, warum die Summe von 100 Mio. EUR, die für diesen Zweck über den Zeitraum von 2009 bis 2012 vorgesehen war, nicht ausgegeben wurde. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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