Recht

GDL: Weiterer Vorstoß gegen Regelung zur Bedienung der Sandstreueinrichtung

Die Gewerkschaft GDL ist erneut mit dem EBA in Kontakt getreten, um eine Veränderung der Allgemeinverfügung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu bewirken, wonach Lokomotivführer dem Fahrdienstleiter Meldung erstatten müssen, wenn sie bei einer Geschwindigkeit unter 25 km/h sanden.

Da die GDL als Berufsverband nicht widerspruchsberechtigt ist, hatte sie auch einige Eisenbahnbetriebsleiter von Verkehrsunternehmen aufgefordert, fristgerecht Widerspruch einzulegen, was aber nach Angabe der GDL nicht geschah. Die GDL sei nicht gegen das Sanden an sich, fordere aber den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, beispielsweise einem „Sandfloh“ für dosiertes Sandstreuen beim Bremsen und Anfahren, um ein Unterbrechen des Stromkreises zur Besetztmeldung zu vermeiden. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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