Recht

GDL: Widerspruch gegen Bremssand-Verordnung

Gegen die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 14.08.2013 erweiterte Allgemeinverfügung, dass Lokomotivführer beim Einsatz von Bremssand eine unmittelbare Mitteilung an den Fahrdienstleiter abgeben müssen, will die GDL schriftlich Widerspruch einlegen.

In der Vergangenheit ist es zu gefährlichen Situationen gekommen, weil nach Betätigung der Sandstreueinrichtung der Gleichstromkreis die Besetzung des Gleises durch Isolierwirkung nicht mehr anzeigen konnte. Das EBA hat deshalb bestimmt, dass Lokomotivführer beim Einsatz von Bremssand eine unmittelbare Mitteilung an den Fahrdienstleiter abgeben müssen. Die GDL befürchtet, dass in Gefahrenmomenten eine Stresssituation entstehen könnte, die weitere Handlungen, wie eben die Verständigung von Fahrdienstleitern, massiv beeinflussen würde. Vielmehr müsse die DB Netz AG verpflichtet werden, den Nutzern des Systems Schiene eine sichere und verlässliche Technik zu gewährleisten. (wkz/ici) Weitere Infos...

Artikel Redaktion Eurailpress
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