Haftungsrecht: Bahn muss Schotter nicht sichern

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Urteil vom 08.04.11 – Az.: 12 U 24/11) hat die Klage einer Mieterin gegen ein Bahnunternehmen abgewiesen, mit der dieses verpflichtet werden sollte, seine Gleise dagegen zu sichern, dass Fußgänger die Schottersteine als Wurfgeschosse nutzen.

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