Recht

Landesverwaltungsamt Thüringen: Beschluss zu Straßenbahnen in Teilen rechtswidrig

Die Stadt ist um die Nachfolge der Tatra-Bahnen zerstritten; Foto: GVB

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Beanstandung des Oberbürgermeisters von Gera bestätigt und den Beschluss des Stadtrats zur Förderung einer notwendigen Straßenbahnbeschaffung (Rail Business vom 21.10.2020) in Teilen für rechtswidrig erklärt.

Zum einen stößt die inhaltliche Ausgestaltung der beschlossenen städtischen Fördermittelrichtlinie zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft auf rechtsaufsichtliche Bedenken. Zum anderen sei ein Teil des Beschlusses nicht mit der notwendigen Klarheit formuliert. Die Behörde „empfiehlt“ der Stadt, „mehr Sorgfalt zu verwenden“. Unklar sei weiterhin, ob Bedarf an 6, 10 oder 12 Straßenbahnen besteht und dafür wurde auch keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen. (jb/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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