Österreich: Gericht hebt Baubewilligung für Lainzer Tunnel aus
Die Beschwerdeführer, nach eigenen Angaben „allesamt Parteien des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens“, behaupten, in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und auf ein faires Verfahren verletzt zu sein. Für das Bundesverkehrsministerium BMVIT kommt die Entscheidung „nicht überraschend“, mittlerweile habe der Gesetzgeber auch bereits die Verfassungskonformität der zugrundeliegenden Bestimmung im Eisenbahngesetz wieder hergestellt. Das Ministerium erarbeitet nun „mit Hochdruck“ an einem Ersatzbescheid. (cm)