Recht

Österreich: Semmering-Basistunnel kann gebaut werden

Der Semmering-Basistunnel kann in der aktuellen Planungsfassung gebaut werden.

Dies hat jetzt das österreichische Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es hat damit Beschwerden zum Vorhaben „Semmering-Basistunnel neu“ abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt nach Durchführung eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens und einer mündlichen Verhandlung fest, dass die vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellten Mängel im ursprünglichen Bescheid zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom Bundesverkehrsministerium BMVIT als UVP-Behörde im fortgesetzten Verfahren behoben wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Anhörung von Sachverständigen die Auflagen der abfallrechtlichen Genehmigung sowie der wasserrechtlichen Bewilligung des Landes Steiermark, der wasserrechtlichen Bewilligung des Landes Niederösterreich sowie die naturschutzrechtliche Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen abgeändert bzw. ergänzt. Konkret wurden die in den vom VwGH aufgehobenen Bescheiden zweiter Instanz enthaltenen Auflagenänderungen und Ergänzungen eingehend geprüft und sind unverändert vorzunehmen. Grundsätzliche Rechtsfragen haben sich in dem Verfahren nicht gestellt, eine ordentliche Revision wurde daher nicht zugelassen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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