Recht

OLG Düsseldorf: Urteil pro ÖPNV-Direktvergabe scheint möglich

Im Rechtsstreit am Oberlandesgericht Düsseldorf zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und privaten Busunternehmen um die Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen deutet sich eine Entscheidung an.

Wie die WAZ berichtet, fällt diese wohl zugunsten des kommunalen Verkehrsunternehmens aus. Der Vergabesenat des OLG halte die gesetzlichen Regeln für Direktvergaben wohl für anwendbar, habe die Vorsitzende Richterin am 11.09.2019 in der mündlichen Verhandlung erklärt. Eine Entscheidung des Gerichts soll am 16.10.2019 verkündet werden. Die Busunternehmer wollen eine öffentliche Ausschreibung der Nahverkehrsleistungen der Ruhrbahn (Essen/Mülheim) erreichen. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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