Recht

Schweiz: Lockerung der Transportpflicht bei Sportveranstaltungen

Der Schweizer Bundesrat hat am 28.08.2013 eine Änderung im Personenbeförderungsgesetz betreffend den Transport von Fans im öffentlichen Verkehr von und zu Sportveranstaltungen an das Parlament überwiesen.

Sport-Fangruppen sollen künftig verpflichtet werden können, anstelle des fahrplanmäßigen öffentlichen Verkehrs Extrazüge oder -busse zu benutzen. Für allfällige Schäden, welche die Fans bei diesen Transporten verursachen, sollen unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs haften. Die Lockerung der Transportpflicht für Transportunternehmen wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich gutgeheißen, die Umsetzbarkeit allerdings teilweise kritisch beurteilt. (wkz/cm) Weitere Infos...

Artikel Redaktion Eurailpress
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