Semmering-Basistunnel: Erneuter Einspruch
Laut Naturschutzbescheid hat eine Berufung (bzw. Beschwerde) aufschiebende Wirkung. Laut der Alliance ist der Bescheid rechtswidrig, da er ebenfalls - wie viele andere mittlerweile als rechtswidrig erkannte Genehmigungsbescheide – auf dem UVP-Bescheid vom Bundesverkehrsministerium vom 27.05.2011 aufbaut. Der steiermärkische Bescheid wurde am 06.07.2011 von der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag erlassen. Er erlaubt der ÖBB-Infrastruktur AG die Rodung von Bäumen in Bereichen des Fröschnitzgrabens und Mürzzuschlags. (cm)