Recht

Semmering-Basistunnel: Erneuter Einspruch

Die Alliance For Nature hat jetzt auch gegen den Steiermärkischen Naturschutzbescheid Berufung einlegt.

Laut Naturschutzbescheid hat eine Berufung (bzw. Beschwerde) aufschiebende Wirkung. Laut der Alliance ist der Bescheid rechtswidrig, da er ebenfalls - wie viele andere mittlerweile als rechtswidrig erkannte Genehmigungsbescheide – auf dem UVP-Bescheid vom Bundesverkehrsministerium vom 27.05.2011 aufbaut. Der steiermärkische Bescheid wurde am 06.07.2011 von der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag erlassen. Er erlaubt der ÖBB-Infrastruktur AG die Rodung von Bäumen in Bereichen des Fröschnitzgrabens und Mürzzuschlags. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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