Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdacht des Bankrotts
Wie ein Sprecher der Behörde unserer Schwesterpublikation DVZ auf Anfrage mitteilte, sei eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Da ein Anfangsverdacht vorlag, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Strafmaß von Bankrott gemäß Paragraf 283 StGB (Strafgesetzbuch) beläuft sich im Grundtatbestand auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder auf eine Geldstrafe. Bei Insolvenzverschleppung gemäß Paragraf 15a InsO (Insolvenzordnung) kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe geben. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, wird im Fall Helrom auch der letztgenannte Tatbestand zu prüfen sein. Gegen wen konkret sich der Verdacht richtet, dazu wollte der Sprecher aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Aussage machen. Zum Stand der Ermittlungen erteilte er aus ermittlungstaktischen Gründen ebenfalls keine Auskunft. (cd)