Recht

Streit EVG/Mobifair ./. Bahnpersonal24: Strafanzeige und Abmahnung vonseiten Bahnpersonal24

Der Personaldienstleister Bahnpersonal24 hat am 08.08.2022 bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige gegen die Eisenbahner-Gewerkschaft EVG und Mobifair gestellt.

Zudem gingen an EVG und Mobifair Abmahnungen wegen der Verletzung des allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Damit wehrt sich der Personaldienstleister gegen die Vorwürfe der Ausbeutung von Lokführern und des Abschlusses von Knebelverträgen. Er bezieht sich damit auf die Meldung von Mobifair mit deren Strafanzeige gegen Bahnpersonal24 (Rail Business vom 22.07.2022). Die Strafanträge richten sich gegen Verleumdung und üble Nachrede. „Diese unwahren Tatsachenbehauptungen sind … auch geeignet, unsere Mandantschaft in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und deren Kredit zu gefährden“, erklärte Rechtsanwalt Carsten Ullrich. Zudem kritisiert Bahnpersonal24 scharf die „unlautere“ Abwerbungskampagne der EVG für Personal des Dienstleisters. Bahnpersonal24 zahlt sogar „mehr als den Lohn eines vergleichbaren Lokführers des Marktführers Deutsche Bahn“, betonte deren Geschäftsführer Jan Ristau. „Wir bieten in Deutschland bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Entlohnung als in den Herkunftsländern. Zudem halten wir uns selbstverständlich an die gesetzlich vorgegebenen Ruhetage und Ruhezeiten sowie an die sonstigen Arbeitsgesetze in Deutschland“. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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