Recht

Stuttgart 21: Bundesverwaltungsgericht weist Eigentümerklage ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Wohnungseigentümers aus dem Bereich des Projektabschnitts des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs zurückgewiesen.

Dies teilte die Deutsche Bahn am 22.06.2015 mit. Ein Wohnungseigentümer wollte erreichen, die Planfeststellungsbeschlüsse für die Abschnitte 1.1 (Talquerung mit neuem Hauptbahnhof) und 1.2 (Fildertunnel) aufzuheben. Grund seien neue Erkenntnisse zu den Kosten und der Leistungsfähigkeit des neuen Hauptbahnhofs. Der Kläger, dessen Gebäude im Zuge der Bauarbeiten bereits abgerissen wurde, scheiterte bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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