Stuttgart 21: VGH: EBA muss DB AG nicht zum Baustopp verpflichten

Es besteht kein Anlass, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu verpflichten, der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von Stuttgart 21 deshalb zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser fördern und entnehmen möchte als in den bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen zugelassen.

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