Wutachtalbahn/Sauschwänzlebahn: Freiburger Gericht entscheidet erst im Januar
Es ging um die Aufhebung des Sofortvollzuges der Untersagungsanordnung betreffend des Betriebsverbotes zwischen Zollhaus-Blumberg und Wutach. Nun hat das VG Freiburg für den 08.01.2014 einen Erörterungstermin anberaumt, bei dem versucht werden soll, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Betriebsgesellschaft der Wutachtalbahn will dann neue Dokumente und Erkenntnisse vorlegen. (cm)