Bundeskartellamt: Abmahnung der DB wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsplattformen
Mobilitätsplattformen vermitteln beispielsweise eine Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern. Für Dienste dieser Art stellt die DB keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs, wie zum Beispiel Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel zur Verfügung, die aber essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen sind. „Viele dieser Mobilitätsdienstleistungen sind ohne die Einbindung der DB nicht denkbar“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die DB und zum Verfahren beigeladene Mobilitätsplattformen haben jetzt Gelegenheit, zu den vorläufigen Verfahrensergebnissen Stellung zu nehmen. Mehr zu dem Verfahren in Rail Business 17/22. (cm)