DB Netz: Marktkonsultation zum Eigenbedarf in Serviceeinrichtungen
Die jetzt gestartete vorgeschaltete Marktkonsultation bietet die Möglichkeit zur Stellungnahme. Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB Netz“ gekennzeichnet sind (sei es für die Notfallversorgung oder für die Durchführung und Versorgung von einzelnen Baumaßnahmen), können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung im Koordinierungsverfahren mitberücksichtigt. Ebenfalls möglich ist die unterjährige Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans. Sollten Unternehmen bei der Einstufung Differenzen zu ihren Nutzungsinteressen feststellen, haben sie die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.Die Stellungnahmen können bis zum 30.03.2023 per E-Mail (eigenbedarf-zentrale@deutschebahn.com) eingereicht werden. (cm)