Fahrstrom: DB Energie stellt Strompreissystem um
Die Netznutzungsentgelte unterliegen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Sämtliche Mengen- und Laufzeitrabatte werden abgeschafft. Die Mindestabnahmeverpflichtung entfällt. Der Kunde kann den Strom auch von anderen Anbietern beziehen. (ici)