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Gewerkschaft EVG: Zentrale Tarifkommission für NE-Bahnen zuständig

In der nächsten Tarifrunde wird die „Zentrale Tarifkommission“ über die Annahme oder Ablehnung eines möglichen Tarifabschlusses im NE-Bereich entscheiden.

Das haben die Tarifkommissionen der NE-Bahnen am Freitag (15.03.2024) mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Nun wird der Tarifausschuss des Bundesvorstandes der EVG in seiner kommenden Sitzung im April die Zusammensetzung und Größe festlegen. Laut der EVG hat sich bei den zurückliegenden Verhandlungen gezeigt, dass gerade in der „heißen Phase“ der Verhandlungen eine Abstimmung untereinander schwer fiel, weil es kein gemeinsames Gremium gab. Bei den NE-Bahnen gilt der aktuelle EVG-Tarifvertrag noch bis zum 30.11.2024. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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