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Investitionsbeschleunigunggesetz: Verbände: Änderungen auch beim ÖPNV berücksichtigen

Die Erleichterungen, die mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Investitionen erreicht werden sollen, sollten auch im städtischen Schienenverkehr zum Tragen kommen. Diese Meinung trugen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Deutsche Städtetag bei der Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages vor.

Martin Henke, Geschäftsführer Eisenbahnverkehr, plädierte dafür die für das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) vorgesehenen Änderungen auch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festzuschreiben. Auch im Nahverkehr dauerten Planungs- und Genehmigungsverfahren viel zu lang, so Hilmar von Lojewski, Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, bei dem kommunalen Spitzenverband Städtetag. Hinzu kämen nicht selten zähe gerichtliche Auseinandersetzungen. Hier könnten „Fristen“ wie gesetzliche Stichtagsregelungen helfen. Eleonore Lohrum, Leiterin der Rechtsabteilung Infrastrukturrecht der Deutschen Bahn, lobte den Plan, Vorhaben im Rahmen der digitalen Schiene Deutschland, zur Lärmsanierung sowie kleinere bis mittlere Elektrifizierungsvorhaben von der Planfeststellungs- und Plangenehmigungspflicht freizustellen, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehe. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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