Nachprüfungsantrag: Neubewertung zum Ostsachsennetz abgeschlossen
Darüber haben die Aufgabenträger ZVON (Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien) und Z-VOE/VVO (Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe) die Unternehmen am 17.09.2013 informiert. Nunmehr besteht wieder eine 10-tägige Einspruchsfrist. (wkz/cm)