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Tarifeinheitsgesetz: 55 DB-Betriebe mit EVG-, 16 mit GDL-Mehrheit

Lokführer von DB Fernverkehr; Quelle: Deutsche Bahn/Oliver Lang

Die DB startet zum 01.04.2021 mit der Umsetzung des rechtlich vorgeschriebenen Tarifeinheitsgesetzes (TEG).

Das Unternehmen habe nun die vom Gesetz geforderte „begründete Annahme“ getroffen, welche Gewerkschaft in den jeweiligen Betrieben die meisten Mitglieder organisiere, teilt die DB heute (18.03.2021) mit. Das TEG muss in den DB-Betrieben angewendet werden, in denen die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) dieselben Berufsgruppen vertreten. Betroffen sind 71 der 300 Betriebe des DB-Konzerns mit rund 38.000 der insgesamt über 210.000 Mitarbeitenden in Deutschland. In 55 Betrieben werden künftig ausschließlich die Regelungen mit der EVG angewendet, in 16 Betrieben gelten nur die Tarifverträge der GDL. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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